Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
beim Thema „Energie“ hat sich die GroKo bei ihren Verhandlungen sehr intensiv ausgetauscht und dadurch auch sehr viele Details angesprochen, bestimmt und vorgesehen.
„Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises einführen (Entwurf KoaV, S. 77)“.
Hinweis:
U. E. sollte neben der Reduzierung des geldwerten Vorteils auch eine Reduzierung des Prozentsatzes für den Eigenverbrauch eintreten, weil diese beiden Berechnungen grundsätzlich ermittlungstechnisch identisch sind.
Hinweis:
Aufgrund der Wortwahl „werden“ scheint es beschlossene Sache zu sein. Ein genaues Umstellungsdatum für die Berechnung beinhaltet der Entwurf KoaV nicht. Es wird wohl der 1.1.2018 werden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann