Einkünfte aus Kapitalvermögen: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust (Verlustentstehungszeitpunkt)

Werbung

WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch,      23.02.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,      15.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr 

Termin Kombi A:
Freitag,         11.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 16.12.2021, Nr. 23 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Einkünfte aus Kapitalvermögen: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust (Verlustentstehungszeitpunkt)

Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung ist auszugehen, wenn (i) über das Vermögen des Darlehensnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der (ii) Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (BFH vom 01.07.2021, VIII R 28/18, BStBl. II 2021, 911: zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0020 2021 0012).

Der Verlustentstehungszeitpunkt bei endgültigem Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist um eine weitere Besonderheit vom BFH ergänzt worden.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer