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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

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Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der doppelten Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt entschieden (BFH vom 29.04.2025, VI R 12/23, BStBl. II 2025, 892).
📌 Sachverhalt
Der Steuerpflichtige unterhielt an seinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Ein-Personen-Haushalt in einem räumlich abgetrennten Bereich des elterlichen Wohnhauses. Seine berufliche Tätigkeit übte er an einem anderen Ort aus. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sowie Verpflegungsmehraufwand geltend. Finanzamt und Finanzgericht versagten den Abzug, da eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Lebensmittelpunkt nicht festgestellt werden konnte.
❓ Streitfrage
Ist bei einem Ein-Personen-Haushalt am Ort des Lebensmittelpunkts eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung?
⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH hat entschieden, dass sich diese Frage bei einem Ein-Personen-Haushalt nicht stellt. Führt der Steuerpflichtige am Lebensmittelpunkt einen eigenen Haushalt, kommt es auf eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht an. Das angefochtene Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.
🧭 Praxishinweis
Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei Ein-Personen-Haushalten die tatsächliche Führung eines eigenen Haushalts maßgeblich ist. Die bislang häufig geforderte Prüfung einer Kostenbeteiligung verliert in diesen Fällen an Bedeutung. Für die steuerliche Praxis rückt damit die tatsächliche Ausgestaltung der Haushaltsführung stärker in den Fokus.
🤝 Beratung
In der Beratungspraxis ist darauf zu achten, dass der eigenständige Charakter des Haushalts am Lebensmittelpunkt nachvollziehbar dargestellt wird. Wohnkonstellationen im familiären Umfeld stehen der Annahme eines eigenen Haushalts nicht entgegen, wenn die Haushaltsführung tatsächlich selbstständig erfolgt. Die Entscheidung bietet Ansatzpunkte, ablehnende Verwaltungsentscheidungen kritisch zu überprüfen.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2025, 892 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2025 0008).
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann