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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 16.10.2025, Nr. 22 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.
Disquotale Einlagen: Werterhöhung von KapGes-Anteilen (als Schenkung an Mitgesellschafter?)
Der BFH deutet in einem Aussetzungsverfahren eine konkrete Antwort an. Es ist ernsthaft zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer schenkungsteuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden. Eine schuldrechtliche Vereinbarung scheint somit ausreichend zu sein (BFH vom 06.06.2025, II B 43/24 (AdV), BStBl. II 2025, 703; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0007 2025 0005).
Schlussendlich bestätigt der BFH, dass die auch in den finanzamtlichen Erbschaftsteuerrichtlinien angebotenen Lösungswege zur Vermeidung einer Schenkung gegenüber Mitgesellschaftern steuerrechtlich anwendbar sind.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann