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Flyer mit weiteren Informationen zum Download

Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 8.9.2020, Nr. 12, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Darlehen von Personengesellschaften: Ablehnung des Teilabzugsverfahrens (TAV) [teleologische Reduktion]
Das gesetzlich verankerte Teilabzugsverfahren (TAV) findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (BFH vom 6.2.2020, IV R 5/18, BStBl. II 2020, 448; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 003c 2020 0001).
Hinweis
Ein mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang von mitunternehmerischen Sondervergütungen gegenüber ganz oder teilweise steuerfreien Gewinnausschüttungen wird durch selbstständige Darlehensverträge zwischen der Gesamthand und dem Gesellschafter/Mitunternehmer überlagert. Diese Überlagerung schließt die Anwendung der sog. Teileinkünfte- und Teilabzugsverfahren aus.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer