Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nachdem am 7.5.2020 die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Initiative „Unterstützung der Mitarbeiter mit Kurzarbeitergeld“ auf den Weg gebracht haben, wurde nun die Zustimmung vom Bundesrat am 15.5.2020 erteilt.
Anreize beim Kurzarbeitergeld
Arbeitgeber sollen steuerfrei das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten aufstocken können. Voraussetzung: Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen übersteigen nicht 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und soll dafür sorgen, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.
Die Regelung soll für Zahlungen zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 gelten.
Hinweis
Der Bundesrat hat kleinere Änderungspunkte vorgeschlagen, die nun vom Bundestag überprüft werden. In seiner kurzen Stellungnahme schlägt er lediglich eine Änderung vor, um den betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich beim Kurzarbeitergeld zu verbessern.
Dem sog. „Corona-Steuerhilfegesetz“ steht dann nichts mehr im Weg.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion