Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nachdem am 7.5.2020 die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Initiative „Unterstützung der Gastronomie“ auf den Weg gebracht haben, wurde nun die Zustimmung vom Bundesrat am 15.5.2020 erteilt.
Sieben Prozent für Speisen
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten soll von (Regelsteuersatz) 19 % auf (ermäßigter Umsatzsteuersatz) 7 % abgesenkt werden.
Die Abgabe von Getränke wird nicht umfasst und bleibt nach den bisherigen Regeln des jeweiligen Gastronomen bestehen.
Die Regelung soll ein Jahr lang gelten: vom 01.07.2020 bis 30.06.2021.
Hinweis
Der Bundesrat hat kleinere Änderungspunkte vorgeschlagen, die nun vom Bundestag überprüft werden. Dem sog. „Corona-Steuerhilfegsetz“ steht dann nichts mehr im Weg.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion