Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auch der Bundesrat hat der Gesetzesinitiative des Bundestags vom 7.5.2020 am 15.5.2020 zugestimmt. Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld erleiden müssen. Es soll rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft treten.
Aufschub der Elterngeldmonate
Danach dürfen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben. Sie müssen sie also nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen haben.
Monate mit geringerem Verdienst werden nicht berücksichtigt
Außerdem wird sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes nicht reduziert, wenn Eltern aufgrund der „Corona-Krise“ ein geringeres Einkommen erhalten, sei es durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeitergeld oder gar Arbeitslosigkeit. Hierfür wird die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert: Monate, in denen der Verdienst wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, werden aufgrund eines so genannten Ausklammerungstatbestands nicht mitgerechnet. Normalerweise bestimmt sich die Höhe des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt.
Lockerungen beim Partnerschaftsbonus
Außerdem gibt es Lockerungen beim Partnerschaftsbonus: Können Mütter und Väter wegen der Krise ihre eigentlichen Arbeitszeiten nicht einhalten, verlieren sie dennoch nicht ihren Anspruch auf den Bonus.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion