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SPEZIALDIALOG: Option zur Besteuerung als Körperschaft (KöMoG) „Check the box“

Die gesetzgeberischen Planungen zum sog. Optionsmodell für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften – aus dem Amerikanischen „Check the box“ – sind in Gang gesetzt und sollen einen fingierten Formwechsel vom Transparenzprinzip der Einkommensteuer in das Anteilsprinzip der Körperschaftsteuer auf Antrag ermöglich. Damit wird ein körperschaftsteuerrechtlicher Thesaurierungseffekt bis zur endgültigen Ausschüttung an die „fiktiven Anteilseigner“ ermöglicht. Diese Regelungen sind unterschiedlich gegenüber dem „34a-Thesaurierungseffekt“. Der SPEZIALDIALOG stellt im ersten die Anwendungsregeln und im zweiten Teil die Inhalte vor. Anwendbar ist das Optionsmodell bereits für den Veranlagungszeitraum 2022, wenn vorher ein unwiderruflicher Antrag gestellt wird.
Termine:
Dienstag, den 09.11.2021: 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag, den 09.12.2021: 10:00 - 11:00 Uhr
Zur Buchung
BZSt: Anmeldung zum (EU-Regelung) OSS bis zum 10.08.2021 möglich
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
viele Unternehmen und Berufskollegen konnten die Registrierung für die EU-Regelung One-Stop-Shop nicht bis zum 30.06.2021 vornehmen, weil das neue Elster-Zertifikat noch nicht rechtzeitig eingegangen ist.
Rückwirkung
Damit für das erste Anwendungsquartal (III. Quartal 2021) die EU-Regelung OSS trotzdem genutzt werden kann, hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jetzt mitgeteilt, dass eine Anmeldung bis zum 10.08.2021 eine Rückwirkung auf den 01.07.2021 auslösen kann.
Wichtig
Für die Rückwirkung müssen im Registrierungsformular Eingaben beachtet werden:
- Seite 5 des Registrierungsformulars muss die Option „erstmalige Leistungserbringung“ ausgewählt werden.
- Seite 5 des Registrierungsformulars muss als Datum der erstmaligen Leistungserbringung der „01.07.2021“ eingetragen werden.
Screenshot

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer