BVerfG: Verfassungskonforme Mindestgewinnbesteuerung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     19.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     09.12.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        12.12.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BVerfG: Verfassungskonforme Mindestgewinnbesteuerung 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der BFH klopfte zaghaft an die Tür des BVerfG mit der Frage, ob die Mindestgewinnbesteuerung verfassungskonform sei (BFH vom 26.02.2014, I R 59/12). Das BVerfG nahm den Vorlagebeschluss an und nun liegt das Ergebnis vor (BVerfG 23.07.2025, 2 BvL 19/14).

Das BVerfG hat entschieden, dass die sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 10d Abs. 2 EStG, § 10a Satz 1, 2 GewStG) verfassungsgemäß ist. Der Senat hat entschieden, dass die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sind. Ein Verstoß gegen den vorliegend maßgeblichen Willkürmaßstab liegt nicht vor (BVerfG, Pressemitteilung vom 11.08.2025, Nr. 71/2025). 

Prof. Dr. Lüdicke erklärt erfrischend klar, dass benachteiligte Steuersubjekte insbesondere Körperschaften auf dem Weg zur Einzelfallgerechtigkeit durch Billigkeitsentscheidungen akzeptable Ergebnisse erreichen können (Lüdicke in „Mindestgewinnbesteuerung – BVerfG-Entscheidung“, DB 2025, M4 und M5.)

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann