BVerfG: Verfassungsbeschwerde wegen Streubesitzdividende

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Modul 4 II. Quartal

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BVerfG: Verfassungsbeschwerde wegen Streubesitzdividende

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

oft fragen wir uns, ob eine Rechtsnorm dem Gleichheits- oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Die eingeführte sog. Streubesitzdividende (§ 8b Abs. 4 KStG) war auch von Anfang an in der Literatur in der Diskussion. Die Finanzgerichte als auch der BFH entschieden immer wieder im Sinne der Verfassungsmäßigkeit (vgl. BFH vom 18.12.2019, I R 29/17, BStBl. II 2020, 690, m. w. N.).


Rechtsnorm
Bezüge, d. h. Gewinnausschüttungen, sind abweichend von der gesetzlichen Steuerbefreiung (§ 8b Abs. 1 Satz 1 KStG) bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat (Streubesitzdividende; § 8b Abs. 4 Satz 1 1 HS KStG).

BFH
§ 8b Abs. 4 KStG sowie § 9 Nr. 2a GewStG sind mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar.

Verfassungsbeschwerde
Nun wurde in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde eingelegt und angenommen: BVerfG Az. 2 BvR 1832/20.


Formulierungsvorschlag
Einschlägige Praxisfälle sollten mittels Einspruch und Ruhen des Verfahrens offen gehalten werden; gegebenenfalls sind bereits eingelegte Einsprüche – durch finanzamtliche Aufforderung – zu ergänzen.

„Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) angenommen und das Verfahren bezüglich der sog. Streubesitzdividende (§ 8b Abs. 4 KStG; § 9 Nr. 2a GewStG) ist anhängig. Wir beantragen gegebenenfalls die Änderung der Steuerfestsetzung bzw. Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags von der bisherigen steuerpflichtigen Gewinnausschüttung sodann in die steuerbefreite Gewinnausschüttung. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde „Streubesitzdividende“ beantragen wir das Ruhen des Verfahrens.“


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer