BVerfG: Ablehnung des Verfahrens zur Überprüfung der steuerrechtlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 %

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Akt-StD III-2023 - Modul 1

Termine Modul 1:
Dienstag,     05.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch,     20.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BVerfG: Ablehnung des Verfahrens zur Überprüfung der steuerrechtlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 %

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit Beschluss vom 25.08.2023 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 28.07. 2023, 2 BvL 22/17) eine Vorlage des FG Köln für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob der im Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehene Ansatz eines Rechnungszinsfußes von 6 % zur Ermittlung der Pensionsrückstellung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar ist. Die Vorlage ist unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG genügt.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann