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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termine Modul 3:
Mittwoch, 05.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 18.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 12.12.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Bundesregierung: Steuerfreibetrag für (weiter-)arbeitende Altersrentner („Aktivrente“)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bisher war der neue Steuerfreibetrag in das Arbeitsmarktstärkungsgesetz eingebettet; nach der Pressemitteilung vom 15.10.2025 wird nun ein eigenständiger Gesetzentwurf parlamentarisch eingebracht „Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“
(Bundesfinanzministerium - Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente: Freiwilliges längeres Arbeiten soll sich lohnen).
Voraussetzung ist der Beginn der Altersrente (in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Versorgungswerk) und eine darüberhinausgehende freiwillige Weiterführung eines Beschäftigungsverhältnisses. Der Steuerpflichtige erzielt Einkünfte aus (aktiver) nichtselbständiger Arbeit und kann jeden Monat 2.000 €/mtl. als Steuerfreibetrag nutzen.
„Kein Wegfall der Sozialversicherungspflicht: Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitieren auch die Sozialsysteme von dem Bonus. Davon profitieren am Ende alle, denn die Sozialsysteme werden entlastet, der Arbeitskräftemangel bekämpft und damit der Standort Deutschland insgesamt gestärkt“, so Bundesfinanzminister Klingbeil.
Details stellen wir in unseren Modulen 1 bis 4 des AKTUELLEN STEUERDIALOGS 2025 oder in den Spezialdialogen „Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026“ vor.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann