Bundesrat: Zustimmung zu Steuergesetzänderungen

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Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.

Flyer mit weiteren Informationen zum Download

Zur Buchung


Bundesrat: Zustimmung zu Steuergesetzänderungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Bundesrat hat am 27.11.2020 den ersten beiden Manteländerungsgesetzen mit Auswirkungen auf das Steuerrecht zugestimmt. Wir hatten im Aktuellen Steuerdialog darüber bereits berichtet.

- Zweites Familienentlastungsgesetz (Erhöhung des Existenzminimums mit Folgeanpassungen)

- Behinderten-Pauschbetragsgesetz (insbesondere Erhöhung und Neusystematik der Behinderten-Pauschbeträge)


Behinderten-Pauschbetragsgesetz

1. Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung von mindestens 80 oder verschiedenen Merkzeichen wird eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale eingeführt. Alternativ können weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden (Ansatzwahlrecht).

2. Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge

Die Behinderten-Pauschbeträge werden an das Sozialrecht angepasst und verdoppelt.

3. Anpassung des Pflege-Pauschbetrags

Der Pflege-Pauschbetrag wird je nach Pflegestufe 2, 3, 4 oder 5 betragsmäßig gestaffelt.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer

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