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Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
Flyer mit weiteren Informationen zum Download
Zur Buchung
Bundesrat: Zustimmung zu Steuergesetzänderungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Deutsche Bundesrat hat am 27.11.2020 den ersten beiden Manteländerungsgesetzen mit Auswirkungen auf das Steuerrecht zugestimmt. Wir hatten im Aktuellen Steuerdialog darüber bereits berichtet.
- Zweites Familienentlastungsgesetz (Erhöhung des Existenzminimums mit Folgeanpassungen)
- Behinderten-Pauschbetragsgesetz (insbesondere Erhöhung und Neusystematik der Behinderten-Pauschbeträge)
Zweites Familienentlastungsgesetz
1. Kindergeld steigt um 15 € je Kind
Es erhöht sich das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 € pro Monat und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 €, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 € pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 € um 288 € auf 5.460 €.
2. Anhebung der Freibeträge
Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 € auf 2.928 € erhöht. Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag auf 9.744 €, 2022 weiter auf 9.984 €.
3. Ausgleich der kalten Progression
Zum Ausgleich der sog. kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an.
Weitere Maßnahmen
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommensteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben. Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.
Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und kann dann am 1. Januar 2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer

