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SPEZIALDIALOG: Transparenzregister als Vollregister

Das Transparenzregister wird vom Auffüllregister zum Vollregister. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten vollständig eingetragen sein müssen. Übergangsfristen erleichtern die Umsetzung. Viele Regeln sind zu beachten.
Der SPEZIALDIALOG stellt einen inhaltlichen Ablauf der wichtigsten Regeln auf und erläutert durch ausgewählte Anwendungsbeispiele die Umsetzung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Termine:
Dienstag, 18.01.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
Montag, 28.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
Zur Buchung
BMWI: Überbrückungshilfe IV – erster Überblick und Änderungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die ersten Informationen zur Antragstellung und Anwendungsregeln der Überbrückungshilfe IV sind veröffentlicht worden: Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe IV (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Überblick
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Hinweise:
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Erste Änderungen
Förderzeitraum: 01.01.2020 bis 31.03.2022.
Vereinfachter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss.
Maximaler Fördersatz: bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % sinkt der maximale Fördersatz auf max. 90 % der Fixkosten.
Erhöhte Beihilferahmen können genutzt werden.
Branchenspezifische Sonderregelungen
Die Reisebranche kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für Reisen aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 geltend machen. Die Anschubhilfe 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019 wird fortgeführt.
Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum September bis Dezember 2021 geltend machen. Die Anschubhilfe 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019 wird fortgeführt.
Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 erlitten haben, können Überbrückungshilfe IV beantragen. Auch Lager- und Transportkosten sowie Stornokosten können für diesen Zeitraum zum Ansatz gebracht werden.
Private Betreiber von Weihnachtsmärkten, Schausteller und Marktkaufleute, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte im Jahr 2021 betroffen waren, erhalten einen erhöhten Eigenkapitalzuschlag in Höhe von 50 Prozent (statt 30 Prozent) auf die Fixkostenerstattung für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind, sofern sie im Dezember 2021 einen coronabedingten Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 Prozent im Vergleich zu Dezember 2019 zu verzeichnen hatten.
Zusätzliche Antragsberechtigung
Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 freiwillig schließen.
Junge Unternehmen, die bis zum 30. September 2021 (vorher 31. Oktober 2020) gegründet wurden.
Förderung von Hygienemaßnahmen
Erweiterung der Förderung von Hygienemaßnahmen um Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer und Mitarbeiter