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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 3 / Kombi B

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BMF/BMWI: Neuer Eigenkapitalzuschuss
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der neue Eigenkapitalzuschuss hat folgende Struktur (BMF/BMWI vom 01.04.2021).
Zusatzförderung
Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
Beispiel
Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 %. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 € betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung. Das Unternehmen beantragt dafür die Überbrückungshilfe III. Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III in Höhe von (60 % x 10.000 € =) jeweils 6.000 € für Januar, Februar und März 2021.
Anspruchsberechtigter
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
Eigenkapitalzuschuss
Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 % des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. FAQ zur Überbrückungshilfe III).
Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 %. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erhöht sich der Zuschlag auf 35 %; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 % pro Monat.
Fördersätze
Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:

Lösung
Das Unternehmen erhält für den Monat März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von (25 % x 6.000 € =) 1.500 €.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer