BMF: Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 für Mitarbeiter - Alle Termine!

Schaubild

Unseren WEBDIALOG „Aktueller Steuerdialog“ gibt es in (i) zweistündigen Modulen [ohne Pause] oder in einem (ii) vierstündigen Paket [mit Pause].

Damit eine Terminflexibilität für Sie und die teilnehmenden Steuerberatungskanzleien und Unternehmen besteht, haben wir die Termine mehrfach im Angebot.

Wir bieten an und Sie entscheiden! Unser Angebot enthält verschiedene Veranstaltungstage frei wählbar sowie modular oder kombiniert. Sie bestimmen Ihre Veranstaltungsintensität. Durch das „Büroticket“ sparen Sie dabei noch.

Die Seminarunterlagen stehen Ihnen zeitnah zum Seminartermin in Ihrem Account im Buchungsportal zum Download und Ausdruck zur Verfügung.

Themengliederung/Arbeitsgebiete

A.   Löhne + Gehälter / Sozialversicherung
B.   Finanzbuchhaltung
C.   Bilanz(-steuerrecht) / EÜR
D.   Körperschaft- und Gewerbesteuer / Feststellungen
E.   Private Steuererklärungen / Kindergeld
F.    Handels- und Steuerbilanz
G.   Spezielles für Personen- und Kapitalgesellschaften
H.   Betriebliche Steuererklärungen / Feststellungen
I.    Veräußerungen / Vermögensverwaltung
J.   Umstrukturierungen
K.   Erben + Schenken
L.   Grunderwerbsteuer
M.  Verfahrensrecht
N.  Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Spatzen pfiffen es schon von Dächern, aber eine offizielle Äußerung lag leider noch nicht vor. Nun scheint es beschlossene Sache zu sein. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte noch am 04.12.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise mitgeteilt, dass die Frist nur um einen Monat verlängert werde. Die Große Koalition hat sich aber nun doch auf die umfassendere Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung für 2019 geeinigt (vgl. Haufe News vom 18.12.2020).

Die Verlängerung soll nach Aussagen von Koalitionspolitikern im „nächsten Steuergesetz" gesetzlich geregelt werden.

Das BMF hat die Verlängerung bis zum 31.08.2021 auf seinem offiziellen Twitter-Kanal am 18.12.2020 bestätigt.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer