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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022

Termine:
Themenblock I
Freitag 21.01.2022 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 25.01.2022 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock II
Freitag 28.01.2022 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 01.02.2022 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock III
Freitag 04.02.2022 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 08.02.2022 9 Uhr - 12 Uhr
Ganztag (Themenblöcke I- III)
Donnerstag 03.02.2022 9 Uhr - 17 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) hat sich offiziell zur Anwendung von umsatzsteuerrechtlichen Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geäußert: Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Einrichtungen (§ 4 Nr. 18 UStG; BMF-Schreiben vom 03.12.2021, III C -3 – S 7130/20/10005; pdf-download )
Die bisherige Billigkeitsregelung (BMF-Schreiben vom 15.06.2021, III C 3 - S 7130/20/10005) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen für Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Die Regelungen waren bis zum 31.12.2021 befristet.
Jetzt werden nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder diese Billigkeitsregelungen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2022 verlängert.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer