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Anmeldungen auf unserer Website für den AKTUELLEN STEUERDIALOG im III. Quartal 2020 als WEBDIALOG sind möglich. Zum Erhalt Ihrer und unserer Gesundheit haben wir uns nochmals für die Online-Fortbildung entschieden. Es gibt den AKTUELLEN STEUERDIALOG in folgenden buchbaren Varianten: (i) modular oder (ii) kombiniert. Sie wählen aus, ob Sie an (i) Modul 1 und Modul 2 bzw. Modul 3 und Modul 4 in einem zweistündigen WEBDIALOG oder als (ii) Kombi A (Modul 1 + Modul 2) bzw. Kombi B (Modul 3 und Modul 4) in einem vierstündigen WEBDIALOG teilnehmen möchten. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Anmeldung und freuen uns auf die Fortbildung mit Vergnügen.
BMF: Kosten der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
eine am Freitag, den 21.08.2020, veröffentlichte Vereinfachungsregelung erfreut alle Selbständigen und Gewerbetreibenden (BMF-Schreiben vom 21.08.2020, IV C 6 – S 2134/19/10007; pdf-Download).
„Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.“
Hinweis
Zur auslaufenden Übergangsregelung zum 30.9.2020 hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung der Aufrüstung mit der TSE hat das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) keine Stellung genommen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion