Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termine Modul 3:
Mittwoch, 12.03.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 25.03.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 04.04.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Klarstellung zur Erweiterung der elektronischen Datenübermittlungen bei Gewinnermittlungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hatte explizit beim BMF nochmals nachgefragt, ob die Erweiterung der elektronischen Datenübermittlungen bei Gewinnermittlungen (§ 5b EStG) auch Kontenblätter umfasst. Die Erweiterung des Umfangs des zu übersenden Datensatzes der E-Bilanz gilt für Kontennachweise und das Anlageverzeichnis. Diese Übermittlungspflicht beginnt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 15.01.2025 die Einschätzung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. bestätigt, dass weder Nachweise von Personenkonten noch Einzelbuchungen zu übermitteln sind. Die zu übermittelnden Kontennachweise beinhalten: (i) Kontonummer, (ii) Kontobezeichnung und (iii) Kontensaldo und die dazugehörige Position in der E-Bilanz. Die Kontennachweise sind für alle Sachkonten der Buchführung zu übermitteln. Eine darüberhinausgehende Datenübermitteln ist nicht vorgesehen. Das diesbezügliche BMF-Schreiben „E-Bilanz“ wird in den nächsten Wochen aktualisiert.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann