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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Termine Modul 4:
Mittwoch, 19.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 09.12.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 12.12.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Kfz-Steuerbefreiung für E-Mobilität (Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens 31. Dezember 2035 zu verlängern.
Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden.
Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Mit dem sukzessiven Erreichen der Ziele der Elektromobilität im Verkehrssektor und der damit verbundenen weitergehenden Marktdurchdringung der reinen Elektrofahrzeuge ist eine weitere Aufrechterhaltung der langjährigen Förderdauer von reinen Elektrofahrzeugen in der Kraftfahrzeugsteuer zukünftig nicht mehr geboten.
Bundesfinanzministerium - Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann