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Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
Flyer mit weiteren Informationen zum Download
Zur Buchung
BMF: Fristverlängerungen für die Steuererklärungen 2019
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gute Nachrichten werfen auch ihre Schatten voraus. Ein erster kleiner Schritt in Richtung Entlastung des steuerberatenden Berufsstands.
1. Fristverlängerung
Die Haufe Online Redaktion berichtete am 07.12.2020 darüber, dass das BMF am 04.12.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise mitteilte, dass die Abgabefrist für 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen um einen Monat verlängert – und zwar bis zum 31.03.2021 – wird.
2. Stundungsmöglichkeiten
Außerdem berichtete die Haufe Online Redaktion darüber, dass den Angaben des BMF zufolge auch Stundungsmöglichkeiten verlängert werden sollen. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31.03.2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut Ministerium längstens bis zum 30.06.2021. Damit würden bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert.
Hinweis
Ob es sich dabei um (i) zinslose oder um (ii) verzinsliche Stundungen handeln soll, ist bisher unklar.
Bleiben Sie gesund und solidarisch.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer