BMF: FAQ zum Kinderbonus 2020 und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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BMF: FAQ zum Kinderbonus 2020 und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zwei weitere FAQ sollen die Bürger und steuerberatenden Berufe begleiten und zeitnah Anwendungsfragen klären.


Kinderbonus / Entlastungsbetrag
Aufgrund des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (vom 29.06.2020, BGBl. I S. 1512) werden Familien im Laufe des Kalenderjahres 2020 durch einen Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300 € unterstützt. Ebenfalls wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Kalenderjahre 2020 und 2021 angehoben. In der FAQ-Liste finden Sie Antworten des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf wichtige Fragen. Für Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse bzw. Ihr Finanzamt.

Link zur Webseite des BMF: Bundesfinanzministerium - FAQ zum Kinderbonus 2020 und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende


Kinderbonus 2021
Aufgrund des Dritten Gesetzes zur Umsetzung (vom 10.03.2021, BGBl. I S. 330) werden Familien im Laufe des Kalenderjahres 2021 durch einen erneuten Kinderbonus in Höhe von insgesamt 150 € unterstützt. In der nachfolgenden FAQ-Liste finden Sie Antworten des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf wichtige Fragen. Für Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse bzw. Ihr Finanzamt.

Link zu den FAQ: FAQ zum Kinderbonus 2021


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer