BMF: FAQ "Corona" (Steuern)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf seiner Homepage am 1.4.2020 den aktuellen FAQ "Corona" (Steuern) veröffentlicht. Diese FAQ sollen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben.

Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern.

Für uns ist die Frage Nr. II.2 interessant:

"Wann ist ein Steuerpflichtiger unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen?"

Die Antwort des BMF lautet wie folgt:

"Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist davon auszugehen, dass grundsätzlich sehr viele Branchen und Personen von den Auswirkungen der Corona-Krise erheblich betroffen sind. Den Finanzbehörden reichen plausible Angaben des Steuerpflichtigen, dass die Corona-Krise schwerwiegende negative Auswirkungen auf seine wirtschaftliche Situation hat."

Beratung

U. E. muss der Steuerpflichtige/Unternehmer oder sein Berater in steuerrechtlichen Angelegenheiten eine Kurzerläuterung bei den unterschiedlichen Anträgen beifügen. Folgender Formulierungsvorschlag, wie nachstehend abgedruckt, kann verwendet werden:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der sog. Corona-Krise ist nach bisherigen Schätzungen ein Umsatzeinbruch von rd. [xxx] % eingetreten. Die Auftragsausführung ist in Höhe von [xxx] % eingestellt. Die Mitarbeiter sind in Höhe von [xxx] % in KUK gestellt worden. Aus diesen Maßnahmen ist damit zu rechnen, dass das o. a. Unternehmen [die o. a. Gesellschaft] schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage im Jahr 2020 erleiden wird. Ich/wir gehen deshalb davon aus, dass der Steuerpflichtige [das Unternehmen] [die Gesellschaft] unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist (vgl. FAQ vom 1.4.2020, Homepage des Bundesfinanzministeriums)."


Hinweis

Das BMF weist ausdrücklich auf der Homepage darauf hin: "Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird."




Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion