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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, III. Quartal - Modul 4 / Kombi B

Termin Modul 4:
Mittwoch, 14.09.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 23.09.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das BMF hat einen ersten Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes als ECKPUNKTE-PAPIER auf seiner Homepage vorgestellt. Die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz sehen im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:
Höherer Grundfreibetrag:
- Zum 01.01.2023 ist eine Anhebung um 285 € auf 10.632 € vorgesehen.
- Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 € auf 10.932 € vorgeschlagen.
Kalte Progression ausgleichen:
- Die sog. Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 61.972 € statt bisher 58.597 € greifen, 2024 soll er ab 63.515 € beginnen.
Unterstützung von Familien:
- Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 € erhöht werden, bis er zum 01.01.2024 bei 2.994 € liegt.
- Das Kindergeld wird in den Jahren 2023 bis 2024 schrittweise erhöht: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt es monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233 €, für das vierte und jedes weitere Kind 250 €. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen.
Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags:
- Der Unterhaltshöchstbetrag für 2022 wird von 9.984 € auf 10.347 € angehoben. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen werden automatisiert.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion