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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 8.9.2020, Nr. 12, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über die Internetplattform „Amazon“
Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der „Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon)“ im Rahmen des Modells „Verkauf durch Händler - Versand durch Amazon“, ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht „Amazon“ sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird (BFH vom 29.4.2020, XI B 113/19 BStBl. II 2020, 476; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0001 2020 0002).
Hinweis:
Die Lieferungen der Unternehmer an deutsche Logistikzentren von „Amazon“ stellen ein innergemeinschaftliches Verbringen der Unternehmer dar. Befindet sich der Endkunde in Deutschland, hat der Unternehmer eine Bruttorechnung aufgrund einer „normalen Lieferung“ auszustellen, auch wenn ihm der Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrags nicht direkt offengelegt ist.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion