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Anmeldungen auf unserer Website für den AKTUELLEN STEUERDIALOG im III. Quartal 2020 als WEBDIALOG sind möglich. Zum Erhalt Ihrer und unserer Gesundheit haben wir uns nochmals für die Online-Fortbildung entschieden. Es gibt den AKTUELLEN STEUERDIALOG in folgenden buchbaren Varianten: (i) modular oder (ii) kombiniert. Sie wählen aus, ob Sie an (i) Modul 1 und Modul 2 bzw. Modul 3 und Modul 4 in einem zweistündigen WEBDIALOG oder als (ii) Kombi A (Modul 1 + Modul 2) bzw. Kombi B (Modul 3 und Modul 4) in einem vierstündigen WEBDIALOG teilnehmen möchten. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Anmeldung und freuen uns auf die Fortbildung mit Vergnügen.
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 22.7.2020, Nr. 10, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Änderungen der Bemessungsgrundlage bei Rabatten im Punktesystem
Beteiligt sich ein Unternehmen an einem von einem Dritten betriebenen Rabattsystem, das an Kunden des Unternehmers umsatzabhängige Punkte ausgibt, so mindert sich die Bemessungsgrundlage des Unternehmers erst, wenn der Kunde die Punkte tatsächlich einlöst (BFH vom 16.1.2020, V R 42/17, BStBl. II 2020, 361; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0017 2020 0001).
Hinweis:
Entgegen den Hoffnungen der Wirtschaft hat die Finanzverwaltung keine Übergangsregelung bekannt gegeben, d. h. diese BFH-Rechtsprechung ist in allen offenen Jahren anzuwenden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion