BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Schenkungsteuer

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Schenkungsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 8.9.2020, Nr. 12, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Schenkungsteuer.

Begünstigung von Betriebsvermögen bei Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Der Eigentümer eines nießbrauchbelasteten Kommanditanteils kann Mitunternehmer sein, auch wenn die sog. „Stimm- und Verwaltungsrechte“ dem Nießbraucher überlassen worden sind (BFH vom 6.11.2019, II R 34/16, BStBl. II 2020, 465; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 013b 2020 0001).


Hinweis:

Dem Gesellschafter und Nießbrauchbelasteten vermittelt der Kommanditanteil trotzdem ausreichende Mitunternehmerinitiative, da der Nießbraucher im Bereich der Grundlagengeschäfte mangels Stimmrechts nicht ohne den Gesellschafter handeln konnte.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion