BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Lohnsteuer

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Lohnsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 8.9.2020, Nr. 12, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Lohnsteuer.

Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich zwei Wege (einen (1) Hin- und einen (2) Rückweg) ab (BFH vom 12.2.2020, VI R 42/17, BStBl. II 2020, 473; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2020 0007).


Hinweis:

Legt ein Arbeitnehmer nur einen Weg zurück, so ist nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten zu berücksichtigen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion