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Anmeldungen auf unserer Website für den AKTUELLEN STEUERDIALOG im III. Quartal 2020 als WEBDIALOG sind möglich. Zum Erhalt Ihrer und unserer Gesundheit haben wir uns nochmals für die Online-Fortbildung entschieden. Es gibt den AKTUELLEN STEUERDIALOG in folgenden buchbaren Varianten: (i) modular oder (ii) kombiniert. Sie wählen aus, ob Sie an (i) Modul 1 und Modul 2 bzw. Modul 3 und Modul 4 in einem zweistündigen WEBDIALOG oder als (ii) Kombi A (Modul 1 + Modul 2) bzw. Kombi B (Modul 3 und Modul 4) in einem vierstündigen WEBDIALOG teilnehmen möchten. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Anmeldung und freuen uns auf die Fortbildung mit Vergnügen.
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 14.8.2020, Nr. 11, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede und „Wiederaufleben“
Weder umwandlungssteuerrechtliche Sonderregelungen noch der ursprünglich betriebliche Charakter der Darlehensverbindlichkeiten bei der übertragenden Körperschaft stehen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) entgegen. Das „Wiederaufleben“ der Gesellschafterforderung nach einer Verschmelzung einer vermögenslosen auf eine vermögenshaltige Kapitalgesellschaft kann nach ausgelöster Passivierungspflicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; BFH vom 21.2.2018, I R 46/16, BStBl. II 2020 412, zeitstaerken.PLUS: CD 0100 0008 2018 0001).
Hinweis:
Diese in der Literatur existierende Beratungsempfehlung ist damit obsolet. Es sind andere Beratungsempfehlungen auszusprechen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion