BMF: Aktualisierung der Pauschbeträge für Sachentnahmen 2020

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Schaubild

Anmeldungen auf unserer Website für den AKTUELLEN STEUERDIALOG im III. Quartal 2020 als WEBDIALOG sind möglich. Zum Erhalt Ihrer und unserer Gesundheit haben wir uns nochmals für die Online-Fortbildung entschieden. Es gibt den AKTUELLEN STEUERDIALOG in folgenden buchbaren Varianten: (i) modular oder (ii) kombiniert. Sie wählen aus, ob Sie an (i) Modul 1 und Modul 2 bzw. Modul 3 und Modul 4 in einem zweistündigen WEBDIALOG oder als (ii) Kombi A (Modul 1 + Modul 2) bzw. Kombi B (Modul 3 und Modul 4) in einem vierstündigen WEBDIALOG teilnehmen möchten. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Anmeldung und freuen uns auf die Fortbildung mit Vergnügen.


BMF: Aktualisierung der Pauschbeträge für Sachentnahmen 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) hat aufgrund der Senkung der Umsatzsteuersätze im Zeitraum vom 1.7. bis zum 31.12.2020 – von (i) 19 % auf 16 % und von (ii) 7 % auf 5 % - und dem Steuersatzwechsel für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen im Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 die Werte der Pauschbeträge für Sachentnahmen 2020 – (a) Eigenverbrauch und (b) unentgeltliche Wertabgabe – angepasst (pdf-Download: BMF-Schreiben vom 27.8.2020 Pauschbeträge 2020).

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Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion