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Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
Flyer mit weiteren Informationen zum Download
Zur Buchung
BMF: Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Liste der Vorläufigkeitsvermerke
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Anwendungsschreiben (BMF-Schreiben vom 10.1.2019, IV A 3 - S 0338/17/10007, BStBl. I 2019, 2; zeitstaerken.PLUS: FD 0800 0165 2019 0001) aktualisiert und den Umfang des Vorläufigkeitsvermerks „Erhebung eines Solidaritätszuschlags“ erweitert (BMF-Schreiben vom 04.01.2021, IV A 3 – S 0338/19/10006; zeitstaerken.PLUS: FD 0800 0165 2021 0001):
Jetzt umfasst der Vorläufigkeitsvermerk „Erhebung eines Solidaritätszuschlags“ folgenden (neuen) Text, d. h. Umfang:
„Für die Veranlagungszeiträume ab 2020 erfasst dieser Vorläufigkeitsvermerk auch die Frage, ob die fortgeltende Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 verfassungsgemäß ist.“
Wir wünschen Ihnen allen ein gutes neues Jahr 2021 mit viel Gesundheit, Lebenslust und „richtig viel Freude am Steuerrecht und der bevorstehenden Fortbildung“.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer