Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich zu der Abgabefrist der Körperschaftsteuererklärung für den VZ 2017 geäußert. Die elektronischen Formulare (Elster-Portal) werden erst Ende Juli - nach Bekanntgabe des Elster-Portals am 24.7.2018 - zur Verfügung stehen. Da die reguläre Abgabefrist eigentlich Ende Mai abläuft, hat das BMF eine Sonderlösung veröffentlicht.
Folgende Lösung wurde geschaffen (BMF vom 12.4.2018):
Die Körperschaften haben bis zum 31.8.2018 Zeit, ihre Körperschaftsteuererklärung VZ 2017 abzugeben. Außerdem darf die Erklärung auch in Papierform abgegeben werden (ebenfalls bis 31.8.2018).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann