BMAS: Vereinfachtes Kurzarbeitergeld

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SPEZIALDIALOG: Kurzarbeit (Kug) - Aktuelle Entwicklungen

RA Gahle

Die Corona-Pandemie insgesamt, vor allem aber das Thema Kurzarbeit, stellt Steuerberater und deren Mitarbeiter seit Monaten nahezu täglich vor neue Herausforderungen. Der Spezialdialog gibt einen Überblick über erste praxisrelevante Gerichtsentscheidungen und bietet Lösungsansätze für häufige Problemsituationen im Berateralltag. Die Möglichkeit, dem Referenten konkrete Fragen zum Thema stellen zu können, runden die Veranstaltung ab.

Termin:
Montag, den 05.07.2021: 9:30 - 10:30 Uhr zzgl. Fragerunde

Zur Buchung


BMAS: Vereinfachtes Kurzarbeitergeld

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Zugang zum sog. vereinfachten Kurzarbeitergeld (vKug) verlängert bis zum 30.09.2021.

Dies machte die erneute Änderung der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KuGV), die mit Wirkung vom 01.03.2020 in Kraft getreten und bis Ende 2021 befristet ist, erforderlich.

Die Dritte Änderungsverordnung ist am 18.06.2021 (BGBl. I 2021, 1821) in Kraft getreten.

Von der weiteren Verlängerung der Antragsfrist sollen Betriebe profitieren, die bis zum 30.9.2021 erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen. Die weiteren Voraussetzungen, unter denen der erleichterte Zugang zum KUG beantragt werden kann, ergeben sich aus der KuGV.

Weitere Informationen: BMAS - Erleichtertes Kurzarbeitergeld


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer