BMAS: COVID-19-Pandemie „Arbeitsschutzregel“

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Anmeldungen auf unserer Website für den AKTUELLEN STEUERDIALOG im III. Quartal 2020 als WEBDIALOG sind möglich. Zum Erhalt Ihrer und unserer Gesundheit haben wir uns nochmals für die Online-Fortbildung entschieden. Es gibt den AKTUELLEN STEUERDIALOG in folgenden buchbaren Varianten: (i) modular oder (ii) kombiniert. Sie wählen aus, ob Sie an (i) Modul 1 und Modul 2 bzw. Modul 3 und Modul 4 in einem zweistündigen WEBDIALOG oder als (ii) Kombi A (Modul 1 + Modul 2) bzw. Kombi B (Modul 3 und Modul 4) in einem vierstündigen WEBDIALOG teilnehmen möchten. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Anmeldung und freuen uns auf die Fortbildung mit Vergnügen.


BMAS: COVID-19-Pandemie „Arbeitsschutzregel“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in der Fassung vom 10.08.2020 die sog. „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ veröffentlicht (pdf-Download).

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (vgl. § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und vervollständigt die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, z. B. aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.

Unternehmer, die sich daran halten, handeln rechtsicher. 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion