BfJ: Offenlegung

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SPEZIALDIALOG: Transparenzregister als Vollregister

Schaubild

Das Transparenzregister wird vom Auffüllregister zum Vollregister. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten vollständig eingetragen sein müssen. Übergangsfristen erleichtern die Umsetzung. Viele Regeln sind zu beachten.

Der SPEZIALDIALOG stellt einen inhaltlichen Ablauf der wichtigsten Regeln auf und erläutert durch ausgewählte Anwendungsbeispiele die Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Termine:
Dienstag, 18.01.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
Montag,   28.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr

Zur Buchung


BfJ: Offenlegung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

erfreulicherweise liegt nun eine offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz (BfJ) hinsichtlich der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020 vor:

„Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 07. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.“


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer und Mitarbeiter