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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Kombi B

Termin Kombi B:
Freitag, 12.12.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BFH: Verfassungsgemäße Grundsteuer als Bundesmodell
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
interessant und wichtig ist die neue Pressemitteilung des BFH (10. Dezember 2025 - Nummer 078/25). Der BFH hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält.
Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin. Die drei aktuellen Entscheidungen sind auch für Wohnungseigentümer in den Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen von Bedeutung, da diese Länder ebenfalls das „Bundesmodell“ verwenden.
Für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die aktuellen Entscheidungen keine Konsequenzen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle verwenden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann