BFH: Längere Bearbeitungsdauer im Finanzamt kein Grund zum Erlass von Nachzahlungszinsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie oft hat man sich schon selbst in der Praxis gewundert, wie lange ein Finanzamt für einen geänderten Steuerbescheid benötigt, der dann auch noch - teilweise erhebliche - Nachzahlungszinsen für den Steuerpflichtigen beinhaltet. Nun hatte der BFH zu entscheiden, ob bei einer verlängerten Bearbeitungszeit im Finanzamt, ein Grund für den Erlass von Nachzahlungszinsen besteht. Die Antwort des BFH ist eindeutig: nein (BFH vom 3.12.2019, VIII R 25/17).

Die Erhebung von Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) ist nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung eines Steuerbescheides (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheides erfolgt (BFH vom 3.12.2019, VIII R 25/17; BFH vom 1.6.2016, X R 66/14, BFH/NV 2016, 1668).

Der BFH stellt aber klar, dass eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalles durch das Finanzamt für sich genommen nicht geeignet ist, eine abweichende Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen zu begründen. 

Der Gesetzgeber geht - wie man bei der Regelung über Nachzahkungszinsen erkennt - von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 15 Monaten aus. Ist diese nicht überschritten, ist eine sachliche Unbilligkeit abzulehnen.


Beratung:

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die Zinsfestsetzung durch eine freiwillige Zahlung auf die zu erwartende Steuernachforderung zu umgehen bzw. zu minimieren (BFH vom 3.12.2019, VIII R 25/17).
Diese freiwillige Überzahlung löst sog. fiktiven Erstattungszinsen aus, die im Billigkeitsweg zu einer Reduzierung der Nachzahlungszinsen führen (BFH vom 9.11.2017, III R 10/16, BStBl. II 2018, 255).


Hinweis: 

Die Einwendungen gegen die Höhe des Zinssatzes rechtfertigen keinen Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen, denn solche Einwendungen sind vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung geltend zu machen (BFH vom 3.12.2019, VIII R 25/17).



Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion