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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Termine Modul 1:
Dienstag, 31.08.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch, 15.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BFH: Datensätze der Versicherunternehmen keine Grundlagenbescheide (Vorsorgeaufwendungen)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
endlich steht es „Schwarz auf Weiß“ in einer Urteilsbegründung des BFH. Immer wieder erfahren wir von Diskussionen mit Finanzämtern, die die Auffassung vertreten, der vom Versicherungsunternehmen übermittelte Datensatz bzw. -sätze ist bindend für die Einkommensteuerfestsetzung. Dieses ist „natürlich immer dann der Fall“, wenn durch die Datensatzübermittlung Beitragserstattungen der Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen.
Hier die Auffassung des BFH, welche materiell-rechtliche Relevanz der Datensatz „Beitragserstattung“ beinhaltet (BFH vom 16.12.2020, X R 31/19, Rdnr. 12):
„Dieses [Verfasser: gemeint ist die Datenübermittlung], allein der Bearbeitungseffizienz von Steuererklärungen dienende Verfahren (vgl. BTDrucks 16/12254, 23) begründet allerdings keine materiell-rechtliche Bindungswirkung des Inhalts der Datensätze für die Steuerfestsetzung. Die Datensätze sind keine Verwaltungsakte, sodass sie bereits deshalb keine Grundlagenbescheidswirkung i.S. von § 171 Abs. 10 Satz 1 AO entfalten können. Vielmehr haben die Finanzämter selbst zu prüfen und zu bestimmen, wie die übermittelten Werte materiell-rechtlich einzuordnen sind.“
Und bei Anwendung des verfahrensrechtlichen Amtsermittlungsgrundsatzes (§§ 85, 80 AO) hat die Finanzverwaltung auch steuermindernde Tatsachen zu ermitteln!
Über weitere interessante Informationen dieser BFH-Rechtsprechung berichten wir im Rahmen des AKTUELLEN STEUERDIALOG (Modul 1 bzw. Kombi A).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer