Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung bei Erbengemeinschaften mit minderjährigen Kindern

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch,      23.02.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,      15.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr 

Termin Kombi A:
Freitag,         11.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.12.2021, Nr. 22 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung bei Erbengemeinschaften mit minderjährigen Kindern

Die personelle Verflechtung verlangt, dass der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter auch in der Betriebskapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit innehat und dort in der Lage ist, seinen Willen durchzusetzen (BFH vom 14.04.2021, X R 5/19, BStBl. II 2021, 851; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0015 2021 0009).

Eine GmbH-Beteiligung von exakt 50 % der Stimmen reicht für eine Beherrschungsidentität nicht aus. Es besteht keine Durchsetzungskraft in der Gesellschafterversammlung.

Beratung
Eine sog. „Patt-Situation“ kann nicht zu einer personellen Verflechtung führen.


Hinweis

Wirksam bestellte Ergänzungspfleger(innen) verhindern bei minderjährigen Kindern die „automatisierte“ Zusammenrechnung mit den Eltern bei der Prüfung der personellen Verflechtung.



Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer