Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit Newsletter vom 19.5.2017 haben wir über die Entscheidung des BFH (vom 19.1.2017, VI R 75/14) und mit Newsletter vom 1.6.2017 über die Anwendung durch die Finanzverwaltung (BMF-Pressemitteilung vom 1.6.2017) berichtet.
Jetzt hat das Bayrische Landesamt für Steuern (ByLfSt) auf seiner Internetseite einen neuen Online-Rechner veröffentlicht.
Der Rechner ermittelt die Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und den Betrag der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils anhand einer stufenweisen Ermittlung und informiert über den betragsmäßigen Unterschied zur bisherigen Verwaltungspraxis.
Mit kollegialem Gruß
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann