Aufgabegewinnermittlung: Berücksichtigung eines nur beschränkt abziehbaren häuslichen Arbeitszimmers

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 - Modul 2 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

Modul 2

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 31.12.2020, Nr. 21, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Aufgabegewinnermittlung: Berücksichtigung eines nur beschränkt abziehbaren häuslichen Arbeitszimmers

Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns sind die „aufgedeckten“ stillen Reserven auch hinsichtlich eines nur beschränkt abzugsfähigen häuslichen Arbeitszimmers vollumfänglich zu erfassen (BFH vom 16.6.2020, VIII R 15/17, BStBl. II 2020, 841; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0016 2020 0004).

Eine Gewinnkorrektur, d. h. eine Minderung des Aufgabegewinns, auf den nicht abzugsfähigen Teil der AfA für ein nur beschränkt abzugsfähiges häusliches Arbeitszimmer wird vom BFH abgelehnt.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer