ATADUmsG: Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Vz. 2020

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal Kombi B

Schaubild

Termin Kombi B:
Freitag, 11.06.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

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ATADUmsG: Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Vz. 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

unsere Arbeitsbelastung ist seit Monaten sehr hoch, erfreulicherweise hören wir aus Berlin, dass die Abgabefristen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 verlängert werden sollen. In der Begründung der nachstehenden Steuergesetzänderung liest es sich so: "Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gegenwärtig weiterhin in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen." 

Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Finanzausschusses dasselbige beschlossen (Download: 1929848.pdf (bundestag.de):

(a) Verlängerung der Frist zur nachträglichen Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für 2019 und 2020

(b) Dreimonatige Verlängerung der Erklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2020.

Über weitere Details werden wir im AKTUELLEN STEUERDIALOG berichten. 

Sollten Sie Urlaub haben oder dieser bevorstehen, wünschen wir Ihnen erholsame Tage. 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer