Arbeitslohn: Tantiemenzufluss bei verspäteter Jahresabschlussfeststellung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:

Dienstag, 07.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, 14.00 – 16.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag, 24.09.2021, 9.00 – 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.06.2021, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Arbeitslohn: Tantiemenzufluss bei verspäteter Jahresabschlussfeststellung

Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre (BFH vom 28.4.2020, VI R 44/17, BStBl. II 2021, 392; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0019 2020 0004).

Eine individual arbeitsrechtlich vereinbarte Fälligkeit der Tantieme wirkt grundsätzlich auch, wenn der Jahresabschluss der GmbH verspätet festgestellt wird.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer