Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das BMF hat eine neue Version seiner Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück veröffentlicht.
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Abs. 4 bis 5a EStG) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen für ein bebautes Grundstück gezahlten Gesamtkaufpreis auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Dabei ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises grundsätzlich der Besteuerung zugrundezulegen. Einer vertraglichen Einigung über die Aufteilung ist steuerlich zu folgen, solange dagegen keine Bedenken bestehen und die Einigung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist.
Kaufpreisaufteilung vornehmen
Fehlt es an einer Einigung der Parteien oder kann sie steuerrechtlich nicht zugrundegelegt werden, sind für den Grund und Boden und das Gebäude die jeweiligen Einzelwerte zu ermitteln. In der Exceltabelle des BMF kann, unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorgenommen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung geprüft werden.
Mit Anleitung zur Arbeitshilfe
Zusätzlich zur Arbeitshilfe mit dem Stand Mai 2019 wird auch eine Anleitung für die Berechnung einer Kaufpreisaufteilung zum Download angeboten.
BMF, Meldung v. 13.5.2019
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann