Angehörigenvermietung: Prüfung der 66 %-Grenze – Vorrang des örtlichen Mietspiegels

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 2:
Mittwoch, 01.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 14.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 30.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 23.07.2021, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Angehörigenvermietung: Prüfung der 66 %-Grenze – Vorrang des örtlichen Mietspiegels

Der BFH hat sich in grundsätzlicher Weise zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete bei der Überprüfung der sog. 66 %-Grenze – der Werbungskostenkappung bei verbilligter Vermietung – geäußert (BFH vom 22.02.2021, IX R 7/20, BStBl. II 2021, 479).

Die Vorrangigkeit der ortsüblichen Marktmiete wurde vom BFH in den Vordergrund gerückt. Des Weiteren wurden die Anwendungsregeln, welcher Mietspiegel und die Anwendbarkeit von Vergleichsmieten bei nicht vorhandenem Mietspiegel, festgelegt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer