Änderungssperre: Spielregeln bei der nachträglichen Änderung einer Lohnsteuer-Anmeldung nach deren (i) Übermittlung oder (ii) Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung

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PRÄSENZDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022 (Mainz)

JW Mainz

„Es ist soweit!“ Die Präsenzseminare kommen zurück. Ein herrliches Gefühl. Wie jedes Jahr und wie immer vor und nach einer Bundestagswahl ist der Steuergesetzgeber (sehr) aktiv. Viele Änderungen im Ertrag-, Umsatz- und Verkehrssteuerrecht sowie Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sind bereits verabschiedet oder „sind in der Pipeline“. Beispielsweise sind zu nennen: (i) die gesetzlichen Anpassungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung oder (ii) die neuen Regeln der Lohnbesteuerung bei gewährten Mitarbeiterbeteiligungen. Wie seit Jahren gewohnt, nehmen wir uns einen Tag lang (gemeinsam) Zeit, um in angenehmer Atmosphäre – weiterhin gegliedert nach Aufgabengebieten: Lohn- und Finanzbuchhaltung, Handels- und Steuerbilanzen, betriebliche und private Steuererklärungen – die Steuergesetzänderungen aufzunehmen und für die tägliche Praxis vorzubereiten. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Finanzverwaltung mit einer Vielzahl von Anwendungsschreiben im Jahr 2021 aufwartet, beispielsweise „Elektromobilität bei betrieblichen Kfz“. Natürlich beachten wir die 3G-Regel. Die Veranstaltungsorte, die Caterer und das Team von zeitstaerken.de haben ein Hygienekonzept entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Termin: 
Freitag, den 28.01.2022, 9:00 Uhr - 17:00 Uhr

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Lohnsteuer/Abgabenordnung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.06.2021, Nr. 10 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Lohnsteuer/Abgabenordnung.

Änderungssperre: Spielregeln bei der nachträglichen Änderung einer Lohnsteuer-Anmeldung nach deren (i) Übermittlung oder (ii) Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung

Die Änderungssperre für bereits abgegebene Lohnsteuer-Voranmeldungen, nach deren (i) Übermittlung an das Finanzamt oder der (ii) Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung, gilt für – nach dem 31.12.2013 – endende Lohnzahlungszeiträume (BFH vom 30.09.2020, VI R 34/18, BStBl. II 2021, 446; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 041c 2021 0001).

Die Änderungssperre hindert eine verfahrensrechtliche Änderung einer Lohnsteuer-Anmeldung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht; eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Korrekturvorschriften (§§ 172 ff. AO) hindert sie nicht.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer