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SPEZIALDIALOG: Blickpunkt "Aktivrentengesetz"

2.000 € monatlich steuerfrei, das klingt gut und verlockend. Aber welche Spielregeln sind zu beachten?
Die gesetzlichen Voraussetzungen und Anwendungsregeln sind Gegenstand unseres aktuellen einstündigen Blickpunktes. Dabei werden wir hinsichtlich der optimalen Ausnutzung des monatlichen Freibetrages Gestaltungshinweise geben.
Aufgrund der finanzamtlichen FAQ ist auch klargestellt, dass es zeitnah keine Nachbesserung des Aktivrentengesetzes geben wird. Der heutige Stand ist damit in der Praxis umsetzbar.
Termin:
Montag, 23.02.2026, 10.00 - 11.00 Uhr
Zur Buchung
Ablehnung eines Werbungskostenabzugs bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage, ob Aufwendungen für einen Wohnungsumzug zur erstmaligen Einrichtung eines Arbeitszimmers bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten berücksichtigt werden können, entschieden (BFH vom 05.02.2025, VI R 3/23, BStBl. II 2025, 650).
📌 Sachverhalt: Ein Ehepaar zog innerhalb Hamburgs in eine größere Wohnung, um dort jeweils ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, und machte die Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend; das Finanzgericht Hamburg gab der Klage statt.
❓ Streitfrage: War der Wohnungsumzug der Kläger zur Einrichtung eines Arbeitszimmers beruflich veranlasst und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?
⚖️ Ergebnis des BFH: Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab; Aufwendungen für einen Umzug, der darauf gerichtet ist, in der neuen Wohnung erstmals ein Arbeitszimmer auszustatten, sind nicht als Werbungskosten abziehbar, weil sie dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sind.
🧭 Praxishinweis: Umzugskosten zur erstmaligen Schaffung häuslicher Arbeitsräume sind in der steuerlichen Praxis nicht als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen.
🤝 Beratung: In der Beratungspraxis ist bei Umzügen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Arbeitszimmern darauf hinzuweisen, dass die damit verbundenen Kosten nicht den Werbungskostenabzug auslösen.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2025, 650 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0012 2025 0001).
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann