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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Termine Modul 3:
Dienstag, 07.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, 14.00 – 16.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 24.09.2021, 9.00 – 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 11.06.2021, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Ablehnung der Fußstapfentheorie bei zeitgleicher disquotaler Übertragung einer funktional-wesentlichen Betriebsgrundlage
Der zwingende Buchwertansatz greift nicht, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional-wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird (BFH vom 10.09.2020, IV R 14/18, BStBl. II 2021, 367; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0006 2021 0005).
„Zeitgleich“ bedeutet für den BFH und nunmehr auch für die Finanzverwaltung das „Sekundenprinzip“ d. h. „in derselben juristischen Sekunde“.
In der Beratungspraxis ist Vorsicht geboten, wenn verschiedene grundsätzlich selbstständige Verträge durch aufschiebende Bedingungen miteinander „verzahnt“ werden und somit ein zeitgleich eintritt. „Störende“ steuerrechtliche Folgen können durch die sog. „zeitpunktbezogene Betrachtungsweise“ eintreten.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer